05.02.2026

 

Jetzt wird es trocken,

obwohl einem die Tränen kommen.

Haushaltsplanberatung“ Rat 03.02.2026.

Wieder die seit Jahren die gleiche Leier.

„Der böse Bund, das böse Land. Immer mehr Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich.“

Das mag so sein, hindert aber den Kämmerer und die Ratsmehrheit nicht daran, unnötige Ausgaben zu verhindern und die einfachsten Regeln einer geordneten Haushaltsführung einzuhalten.

Der frühere Kämmerer sagte einmal sinngemäß: Der städtische Haushalt ist nichts anderes als der Haushalt einer Hausfrau.

Sie stellt erst einmal fest, wieviel Haushaltsgeld zur Verfügung steht.

Passiert beim städtischen Haushalt nicht.

Es werden erst einmal alle Wünsche gebucht.

Dann werden die laufenden, notwendigen Ausgaben ermittelt.

Passiert beim städtischen Haushalt nicht.

Inwiefern die Ausgaben notwendig sind, wurde die ganzen Jahre nicht ermittelt. Es gab nie eine Organisationsuntersuchung, nie eine Aufgabenkritik.

Wenn das Geld für den laufenden Haushalt nicht ausreicht, schaut die Hausfrau, wo eventuell eingespart werden kann.

Passiert beim städtischen Haushalt nicht.

Stattdessen wird das Prinzip Hoffnung bemüht. Die dargestellte Aufgabe wird ja vielleicht nicht benötigt oder nicht in vollem Umfang.

„Sollte sich unterjährig herausstellen, dass die gekürzten Mittel nicht ausreichen, so würde hierfür innerhalb des Haushalts eine Lösung gefunden“, so der Kämmerer.

Bei der Hausfrau sähe das eventuell so aus: Kinder haben die unangenehme Eigenschaft, zu wachsen. Der Winter steht vor Tür. Es wäre neue Winterbekleidung nötig. Aber: Wer sagt, dass es einen strengen Winter gibt? Warten wir erst mal ab. Wenn er kommt, können wir ja wir woanders einsparen.

Und wo bitte, wenn alles als notwendig eingeplant wurde?

Bei den Investitionen hat man den Eindruck, es gäbe kein morgen.

Ein Beispiel: Da wird allen Ernstes ein neues Hallenbad geplant. Kosten ca. 30 Mio. €. Welchen Wert diese Größenangebe hat, kennen wir.

Begründung: Das alte Hallenbad ist marode.

Wenn dem angeblich so ist, warum ist es dazu gekommen?

Auf die Frage des Vertreters der USF, ob es ein Gutachten bzgl. des bestehenden Hallenbades gäbe und was es aussage, kam die Antwort: Das Gutachten sein noch nicht fertig und beziehe sich lediglich auf die Badtechnik.

Erst nach mehrmaligem Nachhaken durch den Vertreter der USF wurde dem Rat schließlich das Gutachten zur Verfügung gestellt. Und siehe da:

Es handelt sich im Wesentlichen um eine Bewertung der Gebäudesubstanz.

Aufwand für Instandsetzung ca. 1 Mio. € für ca. 5 Jahre Betriebsjahre.

Bei dieser Sachlage auch nur einen Gedanken an ein neues Hallenbad für ca. 30 Mio. € zu verschwenden ist bei der desolaten Haushaltslage u.E. nicht zu verantworten.

Aber wie heißt es nicht nur in Köln,  auch in Kurköln (Menden)?

Et is noch immer jutjegangen.

Oder auf Mendenerisch: Nach uns die Sündflut.

E. Heinrich

 

 

 

 

 

 

01.02.2026

 

Aus dem Archiv 15.11.2023

Gestern wurde die Nordtangente beerdigt,

von der CDU, den Grünen, der SPD, der Mendener Ininitiative, der Umso, und den Einzelratsmitgliedern Anne und Bernd Alban.

Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nordtangente (1998) wurde nicht ein einziges Mal wieder darüber beraten. Mehrmalige Anträge unsererseits wurden abgeschmiert.

In den Sitzungen des Mobilitätsausschusses, des Ausschusses für Umwelt/Klima und des Bau- und Planungsausschuss stand die Aufhebung des Bebauungsplanes Nordtangente nicht auf der Tagesordnung „Bebauungsplan Nr. 250 SO Freiflächen-PV-Anlage-Östlich Carl-Schmöle-Siedlung, Antrag der Stadtwerke Menden GmbH vom 02.08.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Abschluss eines Kostenübernahmevertrages mit dem Vorhabenträger Stadtwerke Menden GmbH.“  Von Aufhebung des Bebauungsplanes Nordtangente keine Spur.

Nach unseren Informationen ist ein Aufhebungsbeschluss auch nicht erfolgt.

Da wundert es nicht, dass die Beschlüsse der o.g. Ausschüsse, was ansonsten üblich ist, nicht zitiert werden.

Vielmehr wird per ordre de mufti der Beschlussvorschlag gemacht, die Planungen zum Bau der Nordtangente vollumfänglich aufzuheben.

In den ganzen Jahren seit Bestehen der Planung wurden nicht einmal Bedenken hinsichtlich der Nordtangente vorgebracht, auch nicht von der Verwaltung, die die Planung der Nordtangente durchgeführt hat. Für diesen Beschlussvorschlag hagelte es jedoch jede Menge Begründungen.

In der Ratssitzung waren die o.g. Fraktionen voll auf Seiten der Verwaltung.

Das Hauptargument: Die Nordtangente ist nicht mehr zeitgemäß. Außerdem würde die Bismarckstraße zusätzlich belastet.

Was nicht zeitgemäß sein soll, wurde naturgemäß nicht gesagt. Dass die Anwohner der im interkommunalen Verkehrskonzept Iserlohn, Hemer, Menden aufgeführten durch die Nordtangente entlasteten Straßen (s. HP 04.11.2023) weiter im Lärm und Mief ersticken, ist also demnach zeitgemäß.

Die Frage, warum das so verdammt eilig sei, wurde nicht beantwortet.

Dass der Aufhebungsbeschluss nicht zwingend notwendig ist für die PV-Anlage der Stadtwerke, beweist der Beschlussvorschlag A 1 für o.g. Ausschüsse:

„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadtwerke Menden GmbH zu prüfen, ob die geplante Freiflächen-PV-Anlage räumlich so optimiert werden kann, dass die Trasse Nordtangente nicht beeinträchtigt wird.“

Um diesen Beschluss hatte die USF/UWG-Fraktion gebeten, naturgemäß vergeblich.

Diese Möglichkeit der Verkehrslenkung ist unwiederbringlich. Es gab damals keine andere Trasse, es gibt sie heute nicht und es wird sie auch in Zukunft nicht geben.

Dieser Beschluss ist u.E. unverantwortlich.

Wenn also diese Möglichkeit abgelehnt wurde, wurde sie aus welchen Gründen immer abgelehnt, keinesfalls aus planerisch notwendigen Gründen.

Der Antrag der USF/UWG auf namentliche Abstimmung wurde abgelehnt; daher können wir nur die verantwortlichen Fraktionen (s.o.) nennen.

E. Heinrich

 

PS.: Der ursprünglich genannte Grund war die Behauptung der Stadtwerke, die Grundstücke der Trasse Nordtangente entlang Carl-Schmöle-Straße für PV-Anlagen zu benötigen.

Eine Anfrage aus Herbst 2024 nach der tatsächlichen Notwendigkeit der Inanspruchnahme wurde, trotz mehrfacher Wiederholung, bis heute nicht beantwortet.

 

Die unwiederbringliche einzige Möglichkeit der Komplettierung der Umgehungsstraße zugunsten eines Teils einer PV-Anlage zu begraben, halten wir nicht für verantwortbar.

 

In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 123 „An der Molle“ (1. Abschnitt Nordtangente) von allen Fraktionen zugestimmt. (die USF ist im Bauausschuss nicht vertreten)

 

Wir sind gespannt, wer letztendlich die Grundstücke auf der Trasse Nordtangente bekommt.

E. Heinrich

 

20.01.2026

 

Ist schon wieder Kommunalwahl?

Man könnte es vermuten.

WP 19.01.2026: SPD-Sprecher Mirko Kruschinski

-„Die Eltern fühlen sich getäuscht, und auch wir fühlen uns getäuscht“.

Die Frage ist doch: Von wem?

-„Die Schadensfeststellung dauert nie länger als drei Monate, die Bearbeitung maximal sechs.“

Wer lässt den Schaden feststellen? Wer lässt den Schaden bearbeiten?

-Wer lässt feststellen, ob der Abriss günstiger ist als die Sanierung?

Der Eigentümer der Kita.!

Wer ist Eigentümer der Kiat? Nicht die Stadt Menden, sondern der erbbauberechtigte Träger.

Die nachträgliche Aufnahme der Stellungnahme des SPD-Sprechers als Tagesordnungspunkt hat ein gewisses G`schmäckle in zweierlei Hinsicht: Einmal war der Wortbeitrag des SPD-Sprechers einer Wahlwerbung nicht unähnlich, zu anderen glich er einer Selbstdarstellung.

E. Heinrich

 

Ps.:  Ich habe in der ganzen Zeit keinen Antrag der SPD an die Verwaltung gesehen.

18.01.2026

 

War da was?

 

Aus der Vorlage für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA):

Zudem ist es in der Verwaltung der Stadt Menden (Sauerland) in der Vergangenheit üblich gewesen, dass die Haushaltsansätze der jeweiligen Fachabteilungen in einem gemeinsamen Gespräch mit der Kämmerei erörtert, besprochen und abgestimmt wurden. Für den Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 hat die Kämmerei die Gespräche mit der Fachabteilung abgelehnt, so dass die Fachabteilung die geplanten Haushaltsansätze schriftlich einzureichen und Abweichungen entsprechend zu begründen hatte.

 

Die Fachabteilung ist den Vorgaben der Kämmerei fristgerecht nachgekommen. Die Erörterung über diese Ansätze fand am 29.09.2025 unter Ausschluss der Fachabteilung statt.

 

Kritik? Fehlanzeige!

In der Sitzung des KJHA am 15.01.2026 dazu – kein Wort.

Man hat dieses Vorgehen des Kämmerers als gottgegeben hingenommen.

 

Und der Leiter der WP-Lokalredaktion?

Der sah bisher keine Veranlassung, die Leser zu informieren.

 

Weiter so!

E. Heinrich                                          

 

 

 

 

 

 

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