01.02.2026

 

Aus dem Archiv 15.11.2023

Gestern wurde die Nordtangente beerdigt,

von der CDU, den Grünen, der SPD, der Mendener Ininitiative, der Umso, und den Einzelratsmitgliedern Anne und Bernd Alban.

Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nordtangente (1998) wurde nicht ein einziges Mal wieder darüber beraten. Mehrmalige Anträge unsererseits wurden abgeschmiert.

In den Sitzungen des Mobilitätsausschusses, des Ausschusses für Umwelt/Klima und des Bau- und Planungsausschuss stand die Aufhebung des Bebauungsplanes Nordtangente nicht auf der Tagesordnung „Bebauungsplan Nr. 250 SO Freiflächen-PV-Anlage-Östlich Carl-Schmöle-Siedlung, Antrag der Stadtwerke Menden GmbH vom 02.08.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Abschluss eines Kostenübernahmevertrages mit dem Vorhabenträger Stadtwerke Menden GmbH.“  Von Aufhebung des Bebauungsplanes Nordtangente keine Spur.

Nach unseren Informationen ist ein Aufhebungsbeschluss auch nicht erfolgt.

Da wundert es nicht, dass die Beschlüsse der o.g. Ausschüsse, was ansonsten üblich ist, nicht zitiert werden.

Vielmehr wird per ordre de mufti der Beschlussvorschlag gemacht, die Planungen zum Bau der Nordtangente vollumfänglich aufzuheben.

In den ganzen Jahren seit Bestehen der Planung wurden nicht einmal Bedenken hinsichtlich der Nordtangente vorgebracht, auch nicht von der Verwaltung, die die Planung der Nordtangente durchgeführt hat. Für diesen Beschlussvorschlag hagelte es jedoch jede Menge Begründungen.

In der Ratssitzung waren die o.g. Fraktionen voll auf Seiten der Verwaltung.

Das Hauptargument: Die Nordtangente ist nicht mehr zeitgemäß. Außerdem würde die Bismarckstraße zusätzlich belastet.

Was nicht zeitgemäß sein soll, wurde naturgemäß nicht gesagt. Dass die Anwohner der im interkommunalen Verkehrskonzept Iserlohn, Hemer, Menden aufgeführten durch die Nordtangente entlasteten Straßen (s. HP 04.11.2023) weiter im Lärm und Mief ersticken, ist also demnach zeitgemäß.

Die Frage, warum das so verdammt eilig sei, wurde nicht beantwortet.

Dass der Aufhebungsbeschluss nicht zwingend notwendig ist für die PV-Anlage der Stadtwerke, beweist der Beschlussvorschlag A 1 für o.g. Ausschüsse:

„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadtwerke Menden GmbH zu prüfen, ob die geplante Freiflächen-PV-Anlage räumlich so optimiert werden kann, dass die Trasse Nordtangente nicht beeinträchtigt wird.“

Um diesen Beschluss hatte die USF/UWG-Fraktion gebeten, naturgemäß vergeblich.

Diese Möglichkeit der Verkehrslenkung ist unwiederbringlich. Es gab damals keine andere Trasse, es gibt sie heute nicht und es wird sie auch in Zukunft nicht geben.

Dieser Beschluss ist u.E. unverantwortlich.

Wenn also diese Möglichkeit abgelehnt wurde, wurde sie aus welchen Gründen immer abgelehnt, keinesfalls aus planerisch notwendigen Gründen.

Der Antrag der USF/UWG auf namentliche Abstimmung wurde abgelehnt; daher können wir nur die verantwortlichen Fraktionen (s.o.) nennen.

E. Heinrich

 

PS.: Der ursprünglich genannte Grund war die Behauptung der Stadtwerke, die Grundstücke der Trasse Nordtangente entlang Carl-Schmöle-Straße für PV-Anlagen zu benötigen.

Eine Anfrage aus Herbst 2024 nach der tatsächlichen Notwendigkeit der Inanspruchnahme wurde, trotz mehrfacher Wiederholung, bis heute nicht beantwortet.

 

Die unwiederbringliche einzige Möglichkeit der Komplettierung der Umgehungsstraße zugunsten eines Teils einer PV-Anlage zu begraben, halten wir nicht für verantwortbar.

 

In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 123 „An der Molle“ (1. Abschnitt Nordtangente) von allen Fraktionen zugestimmt. (die USF ist im Bauausschuss nicht vertreten)

 

Wir sind gespannt, wer letztendlich die Grundstücke auf der Trasse Nordtangente bekommt.

E. Heinrich

 

20.01.2026

 

Ist schon wieder Kommunalwahl?

Man könnte es vermuten.

WP 19.01.2026: SPD-Sprecher Mirko Kruschinski

-„Die Eltern fühlen sich getäuscht, und auch wir fühlen uns getäuscht“.

Die Frage ist doch: Von wem?

-„Die Schadensfeststellung dauert nie länger als drei Monate, die Bearbeitung maximal sechs.“

Wer lässt den Schaden feststellen? Wer lässt den Schaden bearbeiten?

-Wer lässt feststellen, ob der Abriss günstiger ist als die Sanierung?

Der Eigentümer der Kita.!

Wer ist Eigentümer der Kiat? Nicht die Stadt Menden, sondern der erbbauberechtigte Träger.

Die nachträgliche Aufnahme der Stellungnahme des SPD-Sprechers als Tagesordnungspunkt hat ein gewisses G`schmäckle in zweierlei Hinsicht: Einmal war der Wortbeitrag des SPD-Sprechers einer Wahlwerbung nicht unähnlich, zu anderen glich er einer Selbstdarstellung.

E. Heinrich

 

Ps.:  Ich habe in der ganzen Zeit keinen Antrag der SPD an die Verwaltung gesehen.

18.01.2026

 

War da was?

 

Aus der Vorlage für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA):

Zudem ist es in der Verwaltung der Stadt Menden (Sauerland) in der Vergangenheit üblich gewesen, dass die Haushaltsansätze der jeweiligen Fachabteilungen in einem gemeinsamen Gespräch mit der Kämmerei erörtert, besprochen und abgestimmt wurden. Für den Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 hat die Kämmerei die Gespräche mit der Fachabteilung abgelehnt, so dass die Fachabteilung die geplanten Haushaltsansätze schriftlich einzureichen und Abweichungen entsprechend zu begründen hatte.

 

Die Fachabteilung ist den Vorgaben der Kämmerei fristgerecht nachgekommen. Die Erörterung über diese Ansätze fand am 29.09.2025 unter Ausschluss der Fachabteilung statt.

 

Kritik? Fehlanzeige!

In der Sitzung des KJHA am 15.01.2026 dazu – kein Wort.

Man hat dieses Vorgehen des Kämmerers als gottgegeben hingenommen.

 

Und der Leiter der WP-Lokalredaktion?

Der sah bisher keine Veranlassung, die Leser zu informieren.

 

Weiter so!

E. Heinrich                                          

 

 

 

 

 

 

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