19.03.2026

 

Wie war das noch mit der Schadensersatzpflicht von Ratsmitgliedern?

WP heute: Ratsmitglieder leiten Abwahl der Ersten Beigeordneten ein.

 

Zitat 1: Zu Beginn der jüngsten Ratssitzung dreht ein rotes Mäppchen seine Runden, angefangen in den Reihen der Christdemokraten, dann später durch die Bänke der übrigen Fraktionen. Ein kurzer Blick, eine schnelle Unterschrift. … .

 

Zitat 2: Den Inhalt dieses Mäppchens offenbart der CDU-Fraktionschef Bernd Haldorn allerdings erst spontan am Ende des nichtöffentlichen Teils. Offenheit sieht anders aus.

 

Zitat 3: Die Initiative sei dabei allerdings nicht von Reihen der Politik ausgegangen, wie der CDU-Fraktionschef Bernd Haldorn auf Anfrage der WP erklärt.

Motto: Ich war`s nicht!

Hintergrund seien demnach Aussagen des Personalrats gewesen, dem nach WP-Informationen mindestens zwei Beschwerden über die Erste Beigeordnete vorliegen. Gleichwohl hat es im politischen Raum bislang nur mündliche Schilderungen der Sachlage gegeben.

Zwei Beschwerden reichen also für die Antragsteller aus, einen solch folgenreichen Schritt zu gehen, die Abwahl einer Beigeordneten zu beantragen.

 

Zitat 4:  Jetzt wird es „lustig“: Für den CDU-Fraktionsvorsitzenden dennoch kein Problem. Für das Gehalt hat die Erste Beigeordnete inzwischen einen überschaubaren Arbeitsbereich...  Eine amtsangemessene Beschäftigung liege mit der Verantwortlichkeit für das Kulturamt aus seiner Sicht nicht mehr vor.

Welche Logik. Erst wird wegen der zwei Beschwerden (s.o.) der Geschäftsbereich Jugend u. Familie von der Bürgermeisterin entzogen, sodass nur der Bereich Kultur verbleibt und der Fraktionsvorsitzende der CDU, Bernd Haldorn sieht das als ausreichende Begründung für eine Abwahl an.

Wo war Herr Haldorn, als wir genau darauf hinwiesen und das Vorgehen der Bürgermeisterin, Entziehen des Geschäftsbereichs Jugend und Familie, als rechtwidrig bezeichnet haben? (so VG Köln 4 K 6829/19 s. Home Page 09.02.2026)

 

Zitat 5: Das - in Verbindung mit einer erhöhten Fluktuation im Tätigkeitsbereich der Beigeordneten – reiche aus seiner Sicht aus, um den Abwahlantrag auf den Weg zu bringen.

Zwei Beschwerden (!) und welche Fluktuationen?

 

 

Hier kommen wir zur Überschrift. (Schadensersatzpflicht für Ratsmitglieder)

Die Abwahl erfolgt ohne Angabe von Gründen.

Was passiert aber, wenn, wie im vorliegenden Fall, Gründe genannt werden und diese nicht nachweisbar sind?

 

Zitat 6: Gleichwohl ist es kein Fraktionsantrag, wie Haldorn betont, sondern Aufgabe der einzelnen Ratsmitglieder.

Das klingt unseres Erachtens nach dem Motto: Ich war`s nicht. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.

 

Festzustellen ist: Es gibt keine Belege für die Begründung.

Zudem ist die Erste Beigeordnete nach unseren Informationen von den Fraktionen, die den Abwahlantrag unterschrieben haben, nicht in der Sache gehört worden.

 

Hei sächte, dai sächte reicht den Ratsmitglieder, die den unterschrieben haben, für einen solch schwerwiegenden Schritt scheinbar aus.

Beweise, Belege nicht nötig.

Prost Mahlzeit.

E. Heinrich

 

 

 

 

 

 19.03.2026

 

Wie war das noch mit der Schadensersatzpflicht von Ratsmitgliedern?

WP heute: Ratsmitglieder leiten Abwahl der Ersten Beigeordneten ein.

 

Zitat 1: Zu Beginn der jüngsten Ratssitzung dreht ein rotes Mäppchen seine Runden, angefangen in den Reihen der Christdemokraten, dann später durch die Bänke der übrigen Fraktionen. Ein kurzer Blick, eine schnelle Unterschrift. … .

 

Zitat 2: Den Inhalt dieses Mäppchens offenbart der CDU-Fraktionschef Bernd Haldorn allerdings erst spontan am Ende des nichtöffentlichen Teils. Offenheit sieht anders aus.

 

Zitat 3: Die Initiative sei dabei allerdings nicht von Reihen der Politik ausgegangen, wie der CDU-Fraktionschef Bernd Haldorn auf Anfrage der WP erklärt.

Motto: Ich war`s nicht!

Hintergrund seien demnach Aussagen des Personalrats gewesen, dem nach WP-Informationen mindestens zwei Beschwerden über die Erste Beigeordnete vorliegen. Gleichwohl hat es im politischen Raum bislang nur mündliche Schilderungen der Sachlage gegeben.

Zwei Beschwerden reichen also für die Antragsteller aus, einen solch folgenreichen Schritt zu gehen, die Abwahl einer Beigeordneten zu beantragen.

 

Zitat 4:  Jetzt wird es „lustig“: Für den CDU-Fraktionsvorsitzenden dennoch kein Problem. Für das Gehalt hat die Erste Beigeordnete inzwischen einen überschaubaren Arbeitsbereich...  Eine amtsangemessene Beschäftigung liege mit der Verantwortlichkeit für das Kulturamt aus seiner Sicht nicht mehr vor.

Welche Logik. Erst wird wegen der zwei Beschwerden (s.o.) der Geschäftsbereich Jugend u. Familie von der Bürgermeisterin entzogen, sodass nur der Bereich Kultur verbleibt und der Fraktionsvorsitzende der CDU, Bernd Haldorn sieht das als ausreichende Begründung für eine Abwahl an.

Wo war Herr Haldorn, als wir genau darauf hinwiesen und das Vorgehen der Bürgermeisterin, Entziehen des Geschäftsbereichs Jugend und Familie, als rechtwidrig bezeichnet haben? (so VG Köln 4 K 6829/19 s. Home Page 09.02.2026)

 

Zitat 5: Das - in Verbindung mit einer erhöhten Fluktuation im Tätigkeitsbereich der Beigeordneten – reiche aus seiner Sicht aus, um den Abwahlantrag auf den Weg zu bringen.

Zwei Beschwerden (!) und welche Fluktuationen?

 

 

Hier kommen wir zur Überschrift. (Schadensersatzpflicht für Ratsmitglieder)

Die Abwahl erfolgt ohne Angabe von Gründen.

Was passiert aber, wenn, wie im vorliegenden Fall, Gründe genannt werden und diese nicht nachweisbar sind?

 

Zitat 6: Gleichwohl ist es kein Fraktionsantrag, wie Haldorn betont, sondern Aufgabe der einzelnen Ratsmitglieder.

Das klingt unseres Erachtens nach dem Motto: Ich war`s nicht. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.

 

Festzustellen ist: Es gibt keine Belege für die Begründung.

Zudem ist die Erste Beigeordnete nach unseren Informationen von den Fraktionen, die den Abwahlantrag unterschrieben haben, nicht in der Sache gehört worden.

 

Hei sächte, dai sächte reicht den Ratsmitglieder, die den unterschrieben haben, für einen solch schwerwiegenden Schritt scheinbar aus.

Beweise, Belege nicht nötig.

Prost Mahlzeit.

E. Heinrich

 

 

 

 

 

 

 

 

03.03.2026

 

WP: Neuer Plan fürs Alte Rathaus: Mehr Chancen für andere Ideen und Angebote

„So dürfte nach heutigem Stand wieder nur die nächste Behörde dort einziehen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung des Alten Rathauses empfiehlt jedoch einen bunten Mix: Gastronomie und städtische Dienstleistungen wie Infopoint, Kulturbüro und Stadtmarketing. Dabei könnte die Gastro-Fläche größer ausfallen als der Anteil der Verwaltung, erklärt Wilms (Baudezernent) weiter.“

Alles im Konjunktiv.

 

Vorab noch: Zuständig für das alte Rathaus ist der Kämmerer.

Das alte Rathaus steht im Sondereigentum des Immobilienservice Menden (ISM).

Der ISM gehört zum Geschäftsbereich des Kämmerers.

 

Zum „bunten Mix“ die  WP 01.11.2022:

Zeichen stehen auf Bücherei-Umzug Neubau am Nordwall als passendste Option. Politik berät über Raumplanänderungen

Doch wird dann aus dem Alten Rathaus? Auch dafür gibt es bereits mögliche Szenarien. Im Fokus aus Sicht der Wirtschaftsförderung (WSG): Gastronomie. Schon jetzt würden die Angebote auf dem Platz vor dem Alten Rathaus „von den Bürgerinnen und Bürgern hervorragend angenommen“. Je nach Ausstattung eines möglichen gastronomischen Angebotes richten sich auch die Mieteinnahmen. Sollten Erdgeschoss und erste Etage in Gänze sowie Außenbereich genutzt werden, könne man mit rund 18.750 Euro im Monat rechnen. Vorstellbar ist nach Darstellung der WSG aber auch nur die Hälfte dieses auch nur die Hälfte dieses Raumbedarfs. „Zu klären wären neben dem  Konzept für Gastronomie weitere Vermietungsmöglichkeiten im zweiten Obergeschoss und im Dachgeschoss“, heißt es dazu. Wie hoch die Investitionskosten im Alten Rathaus sind, um dort künftig Gastronomie ist jedoch völlig offen.

Wie sagte noch der Kämmerer in der Sitzung des Privatklubs Behrendt?

Protokoll der Sitzung des Arbeitskreises Nordwall

Datum, Zeit: Mittwoch, 15.12.2021, 16:30 – 18:16 Uhr

Teilnehmer: Tim Behrendt, Carina Gramse – Wirtschaftsförderung Menden

Uwe Siemonsmeier, Roland Schröder – Stadt Menden (Sauerland)

Sven Siepmann, Tim Siepmann – Siepmann Immobilien GmbH & Co. KG (Investor)…

Zitat Kämmerer:

„mögliche positive Aspekte:

o Vermietung altes Rathaus zum Marktniveau = deutliche Gewinne im Rahmen von Mieteinnahmen

o Gewerbesteuerertrag & Einkommensteuer durch Investition in die örtliche

Wirtschaft durch Baukosten und Betrieb

o Arbeitsplatzeffekt kurz-, mittel- und langfristig

o Positive Effekte auf die Innenstadt, Kaufkraftsteigerung etc.“

 

Dazu: Der Mietvorvertrag wurde am 15.02.2022 vom Rat mehrheitlich beschlossen.

-In der Anlage befand sich eine Skizze mit dem Eintrag Bücherei.

-Die Anlage war Bestandteil des Mietvorvertrages.

-Also war schon damals der Umzug der Bücherei beschlossene Sache.

Die Verantwortlichen hätten also schon vom 15.02.2022 an die Nachnutzung in Angriff nehmen müssen, um die vom Kämmerer genannten positiven Aspekte zeitnah zu erzielen.

Was haben sie erzielt? Heiße Luft.

Wie lange die „Beratung“ der Nachnutzung des alten Rathauses noch dauert, ist nach oben offen.

Mieteinnahmen bislang und bis auf weiteres: Null.

Abgesehen davon: Nutzung für einen Infopoint, Kulturbüro und Stadtmarketing heißt rechte Tasche/linke Tasche.

Aber Menden hat`s ja.

E. Heinrich

 

 

 

 

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