17.09.2025
Zu: Da haben wir wohl etwas verpasst:
Die Unterzeile „FDP verliert Fraktionsstatus“, könnte zutreffen.
Am 16.07.2025 trat das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ in Kraft.
Die Untergrenze für die Fraktionsbildung soll allein von der Größe des Rates (und damit indirekt von der Größe der Kommune) abhängen und nicht mehr zwischen kreisfrei und kreisangehörig unterscheiden. In allen Räten und Kreistagen über 50 Mitglieder soll die Untergrenze zukünftig drei Mitglieder, betragen (§ 56 GO NRW).
Diese Gesetz war uns nicht bekannt.
Ich gehe in Sack und Asche.
Wie konnte ich nur dem Irrglauben unterliegen, dass der Bürgermeister Ratsmitglieder zeitnah über für sie wichtige Gesetzesänderungen, wie z.B. Mindestanzahl von Ratsmitgliedern für die Bildung einer Fraktion, informiert.
Aber, warum meckern.
Aus der Mail des Bürgermeisters v. 15.09.2025 an die Fraktionen:
„Auch wenn sich die neuen Fraktionen erst ab dem 01.11.2025 bilden können, möchten wir die neue Amtsperiode bereits jetzt (!) mit Euch vorbereiten und laden hierzu zu einer Infoveranstaltung am
Montag, 22.09.2025 16:30 Uhr Ratssaal
ein. Wir werden den aktuellen Stand der Grundlagen im Rahmen der Gemeindeordnung vorstellen und über das anstehende Prozedere bei der Bildung von Ausschüssen etc. informieren.“
Die Information über eine Gesetzesänderung vom 16.07.2025 am 22.09.2025 ist doch zeitnah, oder?
E. Heinrich
PS.:
Das Kommunalwahlgesetz NRW sieht in § 3 Abs. 2 vor:
Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt
a) für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von
über 50 000, aber nicht über 100 000
50 Vertreter, davon 25 in Wahlbezirken;
Menden hat 22 Wahlbezirke, wären also nominal 44 Ratsmitglieder.
Würden nach dem o.g. Gesetz vom 16.07.2025 auch die Ausgleichsmandate als Berechnungsgrundlage angenommen, stünde dies u.E. im Widerspruch zum Kommunalwahlgesetz.
Zudem wäre die notwendige Fraktionsstärke in NRW abhängig vom jeweiligen Wahlergebnis und die Gemeinden über 50.000 Einwohner hätten damit möglicherweise unterschiedlich große Räte.
Aber: Warten wir mal den zeitnahen 22.09.2025 ab.
E. Heinrich
16.09.2025
Da haben wir wohl was verpasst
Hagemann: FDP verliert Fraktionsstatus.
§ 56 (Fn 51) Fraktionen
(1) … Im Rat einer kreisangehörigen Gemeinde muss eine Fraktion aus mindestens zwei Mitgliedern, im Rat einer kreisfreien Stadt aus mindestens drei Mitgliedern, … bestehen.
Heute nachgeschaut. Keine Gesetzesänderung festgestellt.
Aber: Stand doch in der Zeitung!
Die FDP hat zwei Mitglieder im neuen Rat.
E. Heinrich
11.09-2025
Sonderratssitzung 09.09.2025
Beanstandung des Ratsbeschlusses i.S. Erweiterung des Prüfauftrages „Verdienstausfall“ auf die Zeit 2014-2020“, hier wegen der Teilnahme von befangenen Ratsmitgliedern, deren Verdienstausfall in der Zeit 2020-bis 2025 überprüft wurde.
Der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit 1. ihm selbst, 2. einem seiner Angehörigen, 3. einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Unmittelbar ist der Vorteil oder Nachteil, wenn die Entscheidung eine natürliche oder juristische Person direkt berührt.
Dazu:
Aus der Stellungnahme des Rechtsamtes vom 02.09.2025, bei den Ratsmitgliedern eingegangen am 07.09.2025 (!):
Es kann keinesfalls davon ausgegangen werden, dass der grundsätzliche Beschluss einer Prüfungserweiterung zwangsläufig auch das Prüfungsergebnis – nämlich eine weitere Rückforderung – erwarten lässt. Mangels einer Unmittelbarkeit eines drohenden Nachteils kann also kein Mitwirkungsverbot bei dem Beratungsgegenstand „Erweiterung um die vorherige Ratsperiode“ angenommen werden.
Dazu aus einer Entscheidung des VG Münster 1K 1187/15 zur Befangenheit:
… ein Nachteil ist dementsprechend jede Schlechterstellung. Welcher Art der Vor- oder Nachteil ist, ist für das Vorliegen der Befangenheit unerheblich. Daher sind nicht nur materielle und wirtschaftliche Interessen relevant. Auch rechtliche, soziale, wissenschaftliche, ethische, ideelle oder sonstige Interessen können zu einem Mitwirkungsverbot führen.
Es ist deshalb nicht maßgeblich, ob tatsächlich eine individuelle Betroffenheit besteht oder nicht. Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr, dass der Eintritt eines Vorteils oder Nachteils aufgrund der fraglichen Entscheidung konkret möglich und hinreichend wahrscheinlich erscheint.
Das Rechtsamt stellt darauf ab, dass nicht zwangsläufig eine Rückforderung zu erwarten ist.
Darum geht es aber nicht.
Selbst wenn sich rechtlich eine solche ergeben würde, wäre sie verjährt.
Vielmehr geht es um die Feststellung, dass auch in dem beantragten Prüfungszeitraum unberechtigterweise die gleichen Ratsmitglieder, so sie damals dem Rat angehörten, Verdienstausfall geltend gemacht haben könnten und an sie ausgezahlt wurde.
Diese Tatsachenfeststellung stellt u.E. einen Nachteil dar (s.o.VG Münster fettdruckt u. unterstrichen).
Der Eintritt eines Nachteils war also durch eine Entscheidung für den o.g. Antrag
konkret möglich und hinreichend wahrscheinlich.
Die Unmittelbarkeit ist ebenfalls gegeben, da die entsprechenden Ratsmitglieder durch eine Entscheidung pro Prüfungserweiterung direkt berührt wären.
Eine Befangenheit lag d daher u. E. vor.
Der Bürgermeister hätte den Beschluss beanstanden müssen.
E. Heinrich
Die Unabhängige Soziale Fraktion Menden (USF) unterstützt die Kandidatur von Christian Feuring für das Amt des Bürgermeisters.
Menden braucht einen Bürgermeister, der Transparenz schafft und die Verwaltung konsequent modernisiert.
Christian Feuring steht für offene Zahlen und nachvollziehbare Entscheidungen, für eine kritische Überprüfung aller Aufgaben und für Prozesse, die Bürgernähe und Effizienz verbinden. Mit seiner Erfahrung aus Kommunalpolitik und Wirtschaft bringt er die Kompetenz mit, Veränderungsprozesse mutig und lösungsorientiert anzugehen.
Die USF ist überzeugt: Mit Christian Feuring hat Menden die Chance auf einen Neuanfang, der Verlässlichkeit mit dem Mut zu Reformen verbindet.
09.09.2025
Ein städtischer Haushalt
ist im Grunde nichts anderes als der Plan einer Hausfrau mit dem zur Verfügung stehenden Geld, so ein ehemaliger Kämmerer der Stadt Menden.
Die Hausfrau stellt fest, wieviel sie pro Monat insgesamt zur Verfügung hat.
Für Ernährung, Kleidung, Strom, Wasser u.s.w. legt sie jeweils ein Budget fest.
Unvorhergesehenes wird in einer Rücklage berücksichtigt.
Diese einfachen Grundregeln sind in der Mendener Haushaltsplanung leider nicht zu finden.
Auf die städtischen Haushaltsplanungen übersetzt würde das bedeuten:
Der Kämmerer gibt Haushaltsumfang vor, die Fachbereiche melden ihre Bedarfe an, die dann im jeweiligen Budget veranschlagt werden.
Dies wird dem Rat als Entwurf vorgelegt.
Und dann – sollten die jeweiligen Ausschüsse eigentlich ihre jeweiligen Budgets beraten.
Tun sie aber nicht.
Anstatt sich mit den jeweiligen Anforderungen der einzelnen Fachbereiche auseinander zu setzen, zu prüfen, ob z.B freiwillige Leistungen in dem dargestellten Umfang noch vertretbar sind, ob einzelne Aufgaben der Verwaltung straffer organisiert werden können o.ä. wird alles als gottgegeben hingenommen.
Käme ein Ausschuss mit seinem Budget trotz aller Bemühungen nicht aus, müsste mit anderen Ausschüssen verhandelt werden, ob sie aus ihren Budgets auf Ausgaben verzichten können.
Aber: Eine Budgetberatung hat seit Jahrenden nicht stattgefunden.
Wir fordern daher nicht nur
-die Einteilung des Haushalts in Budgets, sondern auch deren Beratung,
-nach Beschluss des Haushaltsplans keine gegenseitige Deckungsfähigkeit der Budgets,
-für neue mit zusätzlichen Kosten verbundene Beschlüsse muss der jeweilige Ausschuss dem Rat entweder einen Deckungsvorschlag in seinem Budget nennen oder, wie oben ausgeführt, mit anderen Ausschüssen verhandeln.
Auch die Unsitte, einen Haushalt zu verabschieden in der sicheren Gewissheit, dass ein Nachtrag über kurz oder lang erforderlich wird, muss unterbleiben.
Zusammengefasst: Die Summe der Ausgaben im Haushaltsjahr muss verbindlich sein.
Sie haben die Wahl.
E. Heinrich
08.09.2025
Wie schon gesagt,
alles redet von Bürgernähe.
Wir hätten da einen Vorschlag:
Einrichtung einer Internetplattform, über die eine Bürgerbefragung für größere baulichen Projekte oder die Stadtplanung durchgeführt werden könnte.
Nehmen wir als Beispiel das von uns beantragte Konzept „digitaler Zwilling“.
Archiv USF 01.09.2025:
Damit kann per Mausklick das gesamte Stadtbild aufgerufen werden.
Alle Straßen und Gebäude sind wie „zeichnerisch“, auch dreidimensional, dargestellt und die Auswirkungen der beabsichtigten Planvorhaben sind auch für den Ottonormalverbraucher per Maus virtuell nachvollziehbar. Nicht jeder ist studierter Stadtplaner und kann sich auf Grund von Zeichnungen ein Bild von den Auswirkungen für das Stadtbild machen.
Das Baudezernat stellt die Planungsabsicht ins Internet und mit Hilfe dieses Konzeptes könnten sich die Bürger ein konkretes Bild über die Planungsabsicht machen und ihre Meinung der Verwaltung mitteilen. So kann das Meinungsbild bei den Beratungen im Ausschuss und im Rat berücksichtigt werden.
Sie haben die Wahl.
E. Heinrich
05.09.2025
In Sachen „Sparen“ unser Vorschlag
Wir hatten 2024 beantragt, die Ausarbeitung der Verwaltung unseres Antrages auf Aufgabenkritik aus 1996 dem jetzigen Rat als Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen.
Der Inhalt dieser Ausarbeitung:
-Auflistung der gesamten Aufgaben der Stadt Menden
-Unterteilung in Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen
-Feststellung, welche Pflichtaufgaben nur durch die Verwaltung ausgeführt werden können
-Feststellung welche Aufgaben durch Private ausgeführt werden können
-Feststellung der Kosten Verwaltung/Private
…
Diese Ausarbeitung sollte Grundlage für die Beratung von
(Ein-)Sparmaßnahmen sein, z.B.:
-welche freiwilligen Leistung können/müssen erbracht werden
-muss das in gleichen Umfang wie bisher erfolgen
-für welche Pflichtaufgaben ist welche Anzahl von Mitarbeitern erforderlich
-können mit einer Änderung der Arbeitsabläufe die Pflichtaufgaben kostengünstiger durchgeführt werden.
Wie schon 1996 ist auch im letzten Jahr nichts geschehen.
Nicht einmal das o.g. Papier wurde dem Rat zur Verfügung gestellt.
Nun kann man auf die Verwaltung schimpfen, nur –
wer hat die Ratsmehrheit daran gehindert, die Umsetzung des Beschlusses zu fordern?
Welchen Zweck hätte es gehabt, dass wir unseren Antrag wiederholen?
Dafür braucht es Mehrheiten. Die haben wir nicht.
Sie haben die Wahl.
E. Heinrich
03.09.2025
Wie sachte unser Omma imma?
Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not. Oder, wie Jean P. Getty in der WP zitiert wird: „Sparmaßnahmen muss man dann ergreifen, wenn man viel Geld verdient. Sobald man in den roten Zahlen ist, ist es zu spät.“
Worum geht es?
Jahrelang hatte Menden so hohe Steuereinnahmen wie noch nie, 10 Jahre lang bekam Menden 3,4 Mio. Euro Unterstützung vom Land und war - in den Miesen.
Und was ist jetzt geschehen?
Das Land streicht die Schlüsselzuweisungen.
Schlüsselzuweisungen in NRW sind zweckfreie Finanzleistungen des Landes an kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Sie dienen dazu, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zu verbessern und Unterschiede in der Steuerkraft abzumildern, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können, wobei die Mittel frei verwendet werden dürfen.
Zitat Kämmerer in der letzten Ratssitzung: Menden ist abundant (reich, wohlhabend).
Die Folge: Menden bekommt keine Schlüsselzuweisungen mehr. 10,7 Mio. Euro fehlen zusätzlich zu den bereits vorhandenen Millionen Miesen - im laufenden Haushalt.
Aber: Da Menden jetzt, so der Kämmerer, reich ist, kann ja endlich gespart werden (s. Jean P. Getty). Da Menden aber mit Millionen in den Miesen ist, ist das so eine Sache mit dem Reichtum.
Das Ganze erinnert an ein Zitat aus dem Simplicissimus (1896.1914), wo ein Junker zu seinen zukünftigen Schwiegereltern sagt: Ich bin zwar nicht reich, aber blödinnig begütert.
Aber wie sagte der Kämmerer? „Wenn Bund und Land ein Gutteil der Altschulden Mendens übernehmen, … kann das aber sehr wohl dazu beitragen, dass die Stadt Menden darstellen kann, wie sie binnen zehn Jahren wieder den tatsächlichen Ausgleich bei Einnahmen und Ausgaben schafft.“
Kommt uns irgendwie bekannt vor (s.o), oder?
Hat aber da schon nicht lange angehalten.
Und was ist, wenn „Bund und Land“ nicht?
Ob nun endlich gespart werden wird?
Sie haben die Wahl.
E. Heinrich
01.09.2025
Und ward nicht mehr gesehen
Alle reden von Bürgerbeteiligung.
Wir haben einen Vorschlag dazu gemacht.
Damit in Zukunft auch der Einwohner sich im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild von der Stadt Menden machen kann, hat die USF/UWG-Fraktion beantragt, das Konzept „digitaler Zwilling Stadtplanung“ im Digitalausschuss zu beraten.
Mit dieser Stadtplanung kann per Mausklick das gesamte Stadtbild aufgerufen werden.
Alle Straßen und Gebäude sind wie „zeichnerisch“ dargestellt und die Auswirkungen der beabsichtigten Planvorhaben sind auch für den Ottonormalverbraucher nachvollziehbar. Nicht jeder ist studierter Stadtplaner und kann sich auf Grund von Zeichnungen ein Bild von den Auswirkungen für das Stadtbild machen.
Hier ein Auszug zu diesem Programm.
Welche kommunalen Verfahrensschritte können im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung durch den Einsatz von digitalen Zwillingen verbessert, vereinfacht oder beschleunigt werden?
Welche weiteren Vorteile im Rahmen von stadtplanerischen Vorhaben ergeben sich durch digitale Zwillinge?
Welcher Komponenten und Schritte bedarf es für den Aufbau eines digitalen Zwillings für die Stadtentwicklung?
Projektphasen
1. Analyse der Ausgangssituation
2. Entwicklung der Umsetzungsmethodik
3. Ableitung von Handlungsempfehlungen
Leider: Die Verwaltung wurde zwar beauftragt, eine Vorlage zu erstellen, aber, wie im richtigen Leben, wir sitzen immer noch auf der Wartburg.
Sie haben die Wahl.
E. Heinrich
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